Ihr Weg zur Pflegestufe
Wann habe ich Anspruch auf Leistungen ?
Wann habe ich Anspruch auf Leistungen
aus der Pflegeversicherung ?
Seit Beginn der Pflegeversicherung am 01.01.1995 haben pflegebedürftige Personen Anspruch aus Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung !
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Sie (die pflegebedürftige Person) muss wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für einen Zeitraum von länger als 6 Monaten in erhöhtem Maße hilfebedürftig sein.
Sie benötigt Hilfe bei den zum Tagesablauf zählenden, immer wiederkehrenden Arbeiten des täglichen Lebens (d.h. Hilfe bei der Körperpflege, beim An-/und Auskleiden, beim Toilettengang, beim Aufstehen und/ oder zu Bett gehen, bei Bewegungeinschränkung oder beim Essen und Trinken).
Um diese Leistungen Ihrer Pflegekasse in Anspruch zu nehmen, müssen Sie oder Ihre Angehörigen vorab ein Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen !
Die Pflegekasse läßt über den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) ein
Gutachten über den Umfang Ihrer Pflegebedürftigkeit erstellen.
Wichtig: Sollten Sie im nachhinein eine Pflegestufe zugesprochen
bekommen, so gilt diese ab Tag der Antragstellung !
Hier heißt es also, keine Zeit verlieren !
Aktualisiert (Sonntag, 08. Januar 2012 um 19:15 Uhr)