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    Start Ihr Weg zur Pflegestufe Welche Leistungen gibt es?

    Wie gliedern sich die Leistungen

    und welche stehen Ihnen zu ?

      

    Das Gutachten des MDK ist die Basis für Ihre Pflegekasse zur Einstufung in eine Pflegestufe !

     

    Es gibt ff. Pflegestufen:


    Pflegestufe I - Pflegestufe II - Pflegestufe III


    Innerhalb dieser Stufen können Sie wählen zwischen:


    1. Geldleistungen   2. Sachleistungen   3. Kombinationsleistungen


    Zu 1. Wenn Sie die Pflege Ihrer Angehörigen selbst übernehmen,

    erhalten Sie über Ihre Angehörigen die Geldleistungen. Diese

    unterscheiden sich nach der Pflegestufe des zu Pflegenden:


    Ab 01.01.1995 - Stufe I = 205.- ⇒ Stufe II = 410.- ⇒ Stufe III = 665.-

     Ab 01.07.2008 - Stufe I = 215.- ⇒ Stufe II = 420.- ⇒ Stufe III = 675.-

    Ab 01.01.2010 -
    Stufe I = 225.- ⇒ Stufe II = 430.- ⇒ Stufe III = 685.-

    Ab 01.01.2012 -
    Stufe I = 235.- ⇒ Stufe II = 440.- ⇒ Stufe III = 700.-

     


    Zu 2. Wenn der Pflegebedürftige seine Pflege durch einen

    professionellen, zugelassenen ambulanten Pflegedienst leisten lässt,

    erhöhen sich die durch den Pflegedienst abrechenbaren Beträge.

    Diese Variante nennt man Sachleistungen. Wichtig hier ist, dass

    der Pflegedienst mit Ihrer Pflegekasse direkt abrechnet.

    Folgende Pauschalbeträge kommen zur Abrechnung:


    Ab 01.01.1995 - Stufe I = 384.- ⇒ Stufe II =   921.- ⇒ Stufe III = 1432.-

    Ab 01.07.2008 -
    Stufe I = 420.- ⇒ Stufe II =   980.- ⇒ Stufe III = 1470.-

    Ab 01.01.2010 -
    Stufe I = 440.- ⇒ Stufe II = 1040.- ⇒ Stufe III = 1510.-

    Ab 01.01.2012 -
    Stufe I = 450.- ⇒ Stufe II = 1100.- ⇒ Stufe III = 1550.-

     



    Zu 3. Die Variante Kombinationsleistungen sollte man immer dann

    wählen, wenn ein Pflegedienst im Einsatz ist. Hier ist sichergestellt,

    dass durch den Pflegedienst nicht verbrauchte Beträge

    nach Berechnung durch einen prozentualen Schlüssel automatisch

    auf Ihr Konto erstattet werden.

     

    Beispiel: Berechnung Kombinationsleistungen auf Basis der Pflegestufe II




    Stand Januar 2012
    Sachleistung Prozent Geldleistung Prozent

    Höchstleistungs-Anspruch Stufe II

    1100,00

    100%

    440,00

    100%

    vom Pflegedienst in Anspruch
    genommen

    556,00

    50,55%

       

    nicht verbraucht

    49,45% x 440,00 = 217,58

    Sie erhalten den prozentualen
    Anteil in Höhe von

    217,58 €

     


    Die Varianten 2. und 3. sind nur wählbar bei Unterstützung durch einen

    Pflegedienst ! In der  Variante 1. können Sie sowohl selbst die Pflege

    leisten und / oder sich durch einen Pflegedienst unterstützen lassen.

    Hier sind dann die Leistungen des Pflegedienstes von Ihnen selbst

    zu tragen und eine Abrechnung über Ihre Pflegekasse ist nicht

    mehr möglich !  ( Wenig sinnvoll )

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    Aktualisiert (Sonntag, 08. Januar 2012 um 19:10 Uhr)

     
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