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    MDK Qualitätsprüfung

    MDK-Qualitätsprüfungen der Pflegeeinrichtungen

    Künftig sollen die von Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und ihre Qualität veröffentlicht werden. So sieht es das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, das zum 1. Juli 2008 in Kraft getreten ist, in § 115 Abs. 1a vor.

    Der GKV-Spitzenverband, die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und die Vereinigung der Träger der Pflegeeinrichtungen haben sich im Dezember 2008 unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) auf eine Systematik geeinigt, nach der die Qualität der Leistungen von stationären Pflegeeinrichtungen künftig veröffentlicht werden soll. Am 29. Januar 2009 wurde eine ebensolche Regelung für die ambulanten Einrichtungen vereinbart.

    Folgende Pflegedienste der MSKS Franchise UG wurden schon geprüft:


    Der Durchschnitt der Gesamtnote in   Niedersachsen beträgt zur Zeit:       2,0
    Pflegeteam Gesamtnote
    MSKS Stöcken 1,9
    MSKS Buchholz 1,9
    MSKS Badenstedt 1,4
    MSKS Seelze / Letter 1,7
    MSKS Lehrte 1,0


    Noten bilden die Qualität von Einrichtungen ab

    Pflegebedürftige und Angehörige können sich in Zukunft mit Hilfe von Noten auf einen Blick über die Qualität von Pflegediensten informieren. Das ist ein entscheidender Schritt in Richtung Qualitätsverbesserung und Verbraucherfreundlichkeit. Grundlage der Veröffentlichung sind die Ergebnisse von MDK-Qualitätsprüfungen und anderen gleichwertigen Prüfungen. Bis Ende 2010 müssen die Medizinischen Dienste alle ambulanten und stationären Einrichtungen im Auftrag der Pflegekassen einmal prüfen, danach ist eine jährliche Kontrolle vorgesehen.




    Aktualisiert (Montag, 07. Februar 2011 um 19:05 Uhr)

     
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